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Es sollte jedem bekannt sein das es ein ProstituiertenSchutzGesetz (ProstSchG) gibt. Dieses Gesetz ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten und soll sowohl Prostituierte wie auch Freier schützen. Das ProstSchG schreibt für jegliche Spielarten des Geschlechtsverkehrs eine Kondombenutzung vor! Kundinnen und Kunden von Prostituierten sowie Prostituierte selbst, haben nach §32 ProstSchG, beim Geschlechtsverkehr (egal ob vaginal, anal oder oral) Kondome zu verwenden! Wir lassen bei uns weder Berichte, Fragen, Werbung oder Hinweise die auf den Verzicht eines Kondomes hindeuten zu. Dazu zählen auch bekannte Kürzel wie AO, FO, FT, usw. Jegliche Verstöße werden von uns editiert oder ganz aus dem Forum entfernt! Da wir aber davon ausgehen, dass hier bei uns nur gesetzestreue Freier und Damen sind kann auf die explizite Erwähnung des Kondomeinsatzes verzichtet werden. Fragen, ob etwas ohne Kondom geboten wurde, sind somit überflüssig denn es kann nur die Antwort NEIN geben! Haltet euch bitte an die Forenregeln und das ProstSchG.

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